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Besonderheiten im Zusammenhang mit Spendenportale und Bonus- /Cashback-Partnern:
Es ist nicht erlaubt, Provisionen an den Endkunden oder an Dritte (in Form von Rabatten, Boni, Cashback/Virtual Currencies oder Spenden), weiterzugeben, die aus Abverkäufen von preisgebundenen Artikeln resultieren. Provisionsweitergaben in Verbindung mit Nicht-Buch-Abverkäufe sind grundsätzlich möglich.
Publishern, die dem Geschäftsmodell der angemeldeten Webseite nach Anteile ihrer Provision an Endkunden abtreten, erhalten keine Vermittlungsvergütung auf die Buch-Abverkäufe. Es ist die Aufgabe und Pflicht des Publishers, seine Webseitenbesucher ausdrücklich auf das Verbot der Provisionsweitergabe bei Produkten, die der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen, hinzuweisen. Ein Verstoß führt zur sofortigen fristlosen Kündigung des Partnervertrages und zur Stornierung sämtlicher offener Vergütungen des Publishers. Zudem behält sich genialokal.de die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, insbesondere den Ersatz von Schäden, die aufgrund von Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch die Weitergabe von Provisionen entstehen.
Besonderheiten im Zusammenhang mit E-Mail-Marketing-Partnern:
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Sonstiges:
Affiliates, die über eine individuelle Provisionsvereinbarung verfügen, sind von sämtlichen anderen Standardvergütungsmodellen, Bonusstaffeln oder Sondervergütungen im Rahmen von Aktionen und zeitlich begrenzten Werbemaßnahmen ausgeschlossen.