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Zum Werk Das Werk beleuchtet die in der Praxis maßgeblichen Fragen aus dem Blickwinkel sowohl der Wissenschaft als auch der rechtsgestaltenden, beratenden, forensischen und beurkundenden Praxis beantwortet. Der Vorteil dieser Sichtweise zeigt sich etwa im Zusammenhang mit den Befugnissen der Hauptversammlung, die Gegenstand einer lebhaften Debatte sind. Auch viele andere Themen wie Internationalisierung des Aktienrechts, Vorstandsvergütungen und Corporate Governance auf der Basis des DCGK werden mit frischem, zeitgemäßem Ansatz anwenderfreundlich behandelt. Das Aktienkonzernrecht ist Gegenstand einer gesonderten, vertieften Darstellung.- Inhaltlich werden die Kommentierungen nach der praktischen Relevanz der jeweiligen Norm gewichtet. Als verlässliche Leitlinie finden Leserinnen und Leser stets die höchstrichterliche Rechtsprechung und die in Praxis und Wissenschaft vorherrschende Meinung oder Vorgehensweise nachgewiesen. Die kritische Einordnung erfolgt stets so, dass Argumentationshilfen für die Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, für die Beratung von Aktionären bzw. für die Fall-Lösung und die gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung gewonnen werden. Vorteile auf einen Blick- griffige, übersichtliche einbändige Kommentierung- praxisgerecht mit wissenschaftlichem Fundament durch das Autorenteam aus Hochschullehrern, Anwälten und Notaren- Konzentrierte Erörterung aller relevanten Streitfragen- rechtsprechungsorientiert, ohne praxisferne Mindermeinungen. Zur Neuauflage Die 3. Auflage erscheint mit deutlich mehr Inhalt jetzt in größerem Format in der Reihe der Grauen Kommentare. Sie verarbeitet umfangreiche Rechtsänderungen, so u.a. das Gesetz zur Umsetzung der EU-RL über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, das FISG, das FüPoG II, das DiRUG, das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften (VHV-Gesetz), das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG), das BEG IV und die Digitalisierung des Kapitalmarkts (FinmadiG). Zielgruppe Für alle mit dem Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht befasste Juristinnen und Juristen, insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer, Syndikusanwaltschaft, Notariate, Ministerialbeamtinnen und -beamte, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.