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In dieser Arbeit geht der Verfasser der Frage nach, ob es angesichts der gesellschaftsrechtlichen Entwicklung der letzten mehr als 100 Jahre noch immer vertretbar ist, an dem Dualismus der gesellschaftsrechtlichen Verbände und der Unterscheidung zwischen den herkömmlichen juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften festzuhalten. Er geht vertiefend auf die Entwicklung der Theorien der juristischen Person und der Gesamthand ein. Die bisher für und gegen die Beibehaltung der Unterscheidung vorgebrachten Argumente werden dabei in aller Ausführlichkeit kritisch analysiert. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass alle rechtsfähigen gesellschaftsrechtlichen Verbände entgegen der bisherigen Annahme zu juristischen Personen zu erklären sind.
Alexander Brodyagin, geboren 1982 in Moskau, studierte Rechtswissenschaft mit den Schwerpunkten Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Universität Potsdam und der Nottingham Trent University (Großbritannien). Er ist als Rechtsanwalt in Potsdam tätig.
Inhalt: Juristische Person - Gesamthand - Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen juristischer Person und rechtsfähiger Personengesellschaft - Rechtsfähigkeit als das wesentliche Unterscheidungskriterium - Gleichsetzung der rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen.