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»The Legitimacy of the Ban on Foreign Bribery. On the Value of a Legal Norm determined by International Law and the Limits of Transnational Criminal Jurisdiction«: The ban on foreign bribery in German criminal law is based on international anti-corruption conventions. It is far-reaching but does not follow a consistent approach. The author examines which interests the provision can be based on, including a human rights-based and a solidarity-based approach, and to what extent it is merely a symbolic legal norm based on international conventions. In addition to criminal law considerations, questions of state sovereignty are also examined and answered.
Alexander Ponader studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und Washington, DC. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, ausländisches Strafrecht und Strafrechtstheorie von Prof. Dr. Luís Greco, LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin. Während der Dissertation war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gassner in Augsburg, in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und für einen Bundestagsabgeordneten tätig. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin.
I. Grundlagen und Ausgestaltung des Verbots der Auslandsbestechung in Deutschland§ 335a StGB - Europäische Amtsträger, Amtsträger aus Mitgliedstaaten, Amtsträger internationaler Organisationen
II. Strafanwendungs- und völkerrechtliche RahmenbedingungenZum Verhältnis von Schutzbereichs- und Geltungsfragen - Völkerrechtliche Grundlagen der Ausübung von Strafgewalt - Jurisdiktionskonflikte - Das deutsche Strafanwendungsrecht
III. Die Legitimität des Verbots der AuslandsbestechungAnforderungen an das Schutzgut deutscher Straftatbestände - Legitimationsfremde Erwägungen - Wettbewerbsschutz - Schutz deutscher Kollektivrechtsgüter - Schutz von Individualinteressen - Schutz der ausländischen Verwaltung - (Auslands-)Bestechung als Menschenrechtsverletzung - Strafbarkeitsbegründung zur Verantwortungsübernahme
IV. Weiterführende ErwägungenLegitime Modelle und alternative Ansätze - Auslegung der Tatbestandsmerkmale - Diskussionswürdige Änderungsvorschläge - Anmerkungen zum Umgang mit internationalen Übereinkommen
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