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Die Testierfreiheit zählt zu den Grundprinzipien westlicher Erbrechtsordnungen. Gleichwohl halten die Gerichte manche letztwillige Verfügung für derart anstößig, dass sie dem letzten Willen eines Erblassers die rechtliche Anerkennung versagen. In welchen Fällen wird die Testierfreiheit mit Blick auf Sitte, Moral oder grundlegende Wertvorstellungen beschränkt? Worin liegt die jeweilige Haltung der Gerichte begründet? Andreas Humm beantwortet diese Fragen aus rechtsvergleichender Perspektive und betrachtet deutsches, englisches und südafrikanisches Recht. Er analysiert, welche Faktoren dafür verantwortlich sind, dass die drei Rechtsordnungen einen unterschiedlichen Umgang mit ähnlichen Fallkonstellationen pflegen, und unterzieht die deutschen Ansichten und Standpunkte zur Sittenwidrigkeit letztwilliger Verfügungen einer kritischen Würdigung.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Kapstadt; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Forschungsaufenthalte 2017 an der Stellenbosch University und 2019 an der University of Oxford; 2021 Promotion (Bucerius Law School); Referendariat am Landgericht Wiesbaden.