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    Ziel der Arbeit ist es, die Strafrechtslehre von Thomas Hobbes aus seinen Schriften analytisch herauszuarbeiten. Anhand der Orginaltexte Leviathan und Vom Menschen, Vom Bürger zeichnet der Autor die Strafrechtsbegründung von Hobbes nach. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß es Hobbes gelungen ist nachzuweisen, daß materielles Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie in einem Strafrechtssystem, das wirklich auf die Bezeichnung «System» Anspruch hat, inhaltlich eng zusammengehören. Die Dissertation kann als eine Aufforderung zu einer klaren Entscheidung des strafrechtlichen Denkens und der strafrechtlichen Praxis gelesen werden, ob dem Recht des einzelnen oder dem Recht des Staates der Vorrang gebührt.
Der Autor: Andreas Kremkus studierte von 1986 bis 1993 Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Erstes Staatsexamen im Wahlbereich Strafrecht bei Prof. Dr. Naucke. 1993 bis 1996 Rechtsreferendar am Landgericht Hanau. Besuch der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1996 bis 1998 Doktorand der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main im Fachbereich Strafrecht, betreut von Prof. Dr. W. Kargl.
Aus dem Inhalt: Das Strafgesetz: Entstehung und Funktion - Verbrechensentstehung - Grundstruktur des Strafunrechts bei Hobbes - Das Strafverfahren - Die Bestimmung der Strafe - Die Strafrechtsbegründung von Hobbes - Modernität Hobbes' - Kritik an Hobbes' Strafrechtsphilosophie.