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Die Arbeit verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Formpflicht nach § 313 BGB a. F. die Entwicklung der Rechtsprechung zu dieser Norm nachzuzeichnen. Es wird versucht, Grundprinzipien aufzuzeigen, auf denen die untersuchten Urteile des Gerichts basieren. Dafür wurden alle veröffentlichten und auch die nicht veröffentlichten Urteile des Reichsgerichts zu § 313 BGB a. F. verwertet. Die Fundstellen der knapp 400 gesichteten Entscheidungen sind in einem Entscheidungsverzeichnis dokumentiert.
Der Autor: Andreas Schwenk, 1981 in Hechingen geboren, studierte bis 2005 Rechtswissenschaften an der Albrecht-Ludwigs-Universität Freiburg. Sein Referendariat erfolgte von 2006 bis 2008 am Landgericht Lübeck. Er wurde 2009 in Kiel promoviert und ist seither im öffentlichen Dienst tätig.
Aus dem Inhalt: Formvorschriften bei Verträgen über Grundstücke vor 1900 - Entstehungsgeschichte des § 313 BGB a. F. bzw. § 311 b Abs. 1 BGB n. F. - Die Formvorschrift des § 313 BGB a. F. in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und weitere Normgeschichte.