Anja Mücke

Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Berufsbildungskosten nach dem Einkommensteuergesetz

2. Auflage. Paperback.
kartoniert , 44 Seiten
ISBN 3640172426
EAN 9783640172429
Veröffentlicht September 2008
Verlag/Hersteller GRIN Verlag
18,95 inkl. MwSt.
Lieferbar innerhalb von 5-7 Tagen (Versand mit Deutscher Post/DHL)
Teilen
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Berufsakademie Sachsen in Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf dem Arbeitsmarkt haben in den letzten Jahren tief greifende Veränderungen
stattgefunden. Häufig erfordert es die Arbeitsmarktsituation, umzusatteln und eine zweite
oder gar dritte, ganz anders geartete Berufsausbildung zu durchlaufen. Aber auch die
Neigung der Bürger, aus eigenem Antrieb einen Arbeitsplatzwechsel oder gar Berufswechsel
zu vollziehen, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Änderung der AO und weiterer Gesetze der sich
ändernden Berufs- und Arbeitswelt Rechnung getragen und den § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu
geregelt und § 12 Nr. 5 EStG neu in das Gesetz eingefügt, wonach Aufwendungen für die
erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten sind, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.
Die Kosten für ein Erststudium anlässlich einer berufsbegleitenden Fortbildung sind
längstens bis einschließlich 2003 als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
berücksichtigungsfähig. Die LStR 2005 stellen klar, dass ein Sonderausgabenabzug bei einem
berufsbegleitenden Erststudium in Betracht kommt.
Der BFH hatte in einer Vielzahl von Entscheidungen, beginnend mit Urteil vom 04.12.02,
seine Rechtssprechung geändert und die Aufwendungen für nahezu jede Bildungsmaßnahme
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesehen. Die Gesetzesänderung hat diese
Auffassung zum Teil korrigiert. Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 04.11.051
Stellung zur Auslegung der geänderten Vorschriften (Anlage 1). Die Regelungen des BMFSchreiben
sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden2.
Die Studienarbeit soll darstellen, wie Bildungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens beim Studenten/Auszubildenden/Schüler nach § 2 EStG ab dem Jahr 2004
berücksichtigt werden können.
Ohne weitere Betrachtung sollen bleiben in diesem Zusammenhang die
einkommensteuerlichen Möglichkeiten der Eltern für ihre Kinder.
[...]

Das könnte Sie auch interessieren

Sofort lieferbar
15,00
Sofort lieferbar
25,00
Sofort lieferbar
30,00
Sofort lieferbar
18,00
Sofort lieferbar
24,99
Sofort lieferbar
14,99
Sofort lieferbar
12,00
Sofort lieferbar
38,00