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Anlässlich einer Trennung kann der Wunsch entstehen, elterliche Sorgegemeinsamkeit in die Alleinsorge eines Elternteils zu überführen. Für eine solche Möglichkeit ist seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 die zentrale Sorgerechtsnorm des § 1671 BGB maßgeblich, der im Gesamtsystem des Rechts der elterlichen Sorge eine besondere Bedeutung zukommt. Die Arbeit befasst sich vorwiegend mit den materiell-rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Rechtsfolgen des § 1671 BGB. Ihr Grundanliegen liegt darin, Einzelfragen im Recht der elterlichen Sorge nicht durch Rekurs auf die subjektiven rechtspolitischen Wertungen des Rechtsanwenders, sondern im Blick auf die dogmatischen Grundstrukturen des Rechtsgebiets zu lösen.
Die Autorin: Anke Bloch wurde 1967 in Recklinghausen geboren. Sie studierte an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1995 mit der Ersten juristischen Staatsprüfung ab. Im Anschluss an das Referendariat beim Landgericht Bochum und die Zweite juristische Staatsprüfung war sie von 1998 bis August 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und zugleich selbstständige Rechtsanwältin in Witten. Seit September 2002 ist sie Justitiarin einer kirchlichen Stiftung in Nordrhein-Westfalen.
Aus dem Inhalt: Die geschichtliche Entwicklung des Rechts der elterlichen Sorge in Deutschland bis zur Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 - Die gemeinsame elterliche Sorge im geltenden Recht - Die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein (§ 1671 BGB) - Gesetzesanhang.