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Anna Kaiser stellt die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht sowie ihre Rechtsgrundlagen ausführlich dar und überprüft die Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wesentliches Ergebnis ist, dass die Maßnahme auf Grund eines Verstoßes gegen das Zitiergebot aktuell verfassungswidrig ist. Eingriffe in Grund- und Menschenrechte liegen zwar vor, sie sind jedoch - trotz aller Bedenken und der kriminalpolitischen Brisanz - gerechtfertigt. Das -mulmige Gefühl-, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung hinterlässt, resultiert einerseits daraus, dass die Gruppe der gefährlichen Straftäter durch eine sicherheitsaufgeladene Maßnahme überwacht werden soll. Andererseits ist die erhoffte spezialpräventive Wirkung auf diese Tätergruppe tatsächlich noch nicht erwiesen.
Dr. Anna Kaiser promovierte am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Bremen bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes.
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