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Die Todesstrafen waren vom 12. bis zum 18. Jahrhundert in die Alltagskultur der Gesellschaft eingebettet. Im Kurfürstentum Trier war die Zuständigkeit für das Hochgerichtsverfahren ein Kernstück der seit dem Hochmittelalter entstehenden Landesherrschaft. Das Strafverfahren weist wenig Besonderheiten auf. Allerdings hatten die Fürsprecher mehr Einflußmöglichkeiten als in der Carolina vorgesehen. Der Beruf des Henkers ist in Trier bereits seit dem Ende des 12. Jahrhunderts bekannt. Seine Infamie ist schwächer ausgeprägt als üblicherweise für das Reich angenommen. Die in Deutschland üblichen Hinrichtungsarten finden sich auch im Kurfürstentum, wurden aber oft abgemildert. Die Folter wurde bis zum Ende des Kurfürstentums beibehalten, obwohl es in der Richterschaft Widerstände gegen sie gab.
Der Autor: Arno Lott wurde 1960 in Weiden i.d. Oberpfalz geboren. Er studierte in Erlangen, Saarbrücken und Trier Rechtswissenschaften. Nach dem juristischen Referendariat in Erlangen und dem Referendariat für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist er seit 1996 hauptamtlich Lehrender beim Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Aus dem Inhalt: Das Gerichtswesen im Kurfürstentum Trier - Das peinliche Strafverfahren - Mit Todesstrafe bedrohte Delikte - Die Hinrichtung.