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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.