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    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Funktion und Bedeutung des Ausdrucks paenitentia bzw. paenitere in den Quellen des römischen Rechts bis zum Ende des 3. Jahrhunderts. Zunächst werden die Quellen untersucht, die Rechtsgeschäfte betreffen, dann die prozessrechtlichen und schließlich die strafrechtlichen Quellen. Das Augenmerk richtet sich darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen es jemandem möglich ist, sein rechtlich relevantes Vorverhalten zu bereuen, es sozusagen ungeschehen zu machen. Ergebnis ist, dass die rechtlichen Folgen eines Verhaltens nur dann verhindert oder beseitigt werden können, wenn sie noch nicht eingetreten sind oder wenn andere durch ihre Beseitigung keinen Nachteil erleiden. Die Arbeit schließt mit einem Vergleich mit den modernrechtlichen verbraucherschützenden Widerrufsrechten.
Der Autor: Axel Riechelmann wurde 1967 in Northeim geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Anschließend war er zunächst Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule, jetzt ist er Lehrer an einem Berufskolleg. Die Promotion erfolgte 2003.
Aus dem Inhalt: Funktion und Bedeutung des Ausdrucks paenitentia bzw. paenitere - Stand der Forschung - Quellenuntersuchung (Rechtsgeschäfte, Prozessrecht, Strafrecht) - Vergleich mit dem geltenden Privatrecht.