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                        In der Frühen Neuzeit kam es durch die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland zu einer Umgestaltung des Rechtssystems. Die Anwender des neuen Rechts waren oftmals nicht universitär ausgebildete Laien, für die lehrbuchartige Texte auf Deutsch verfasst wurden. Zwei dieser Rechtsquellen - der Klagspiegel Conrad Heydens und der Laienspiegel Ulrich Tenglers - werden in der vorliegenden Arbeit in einem interdisziplinären Forschungsansatz hinsichtlich ihrer sprachlichen Gestaltung sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgewertet. Dabei werden die Bemühungen um eine überregionale Verständlichkeit und die Etablierung juristischer Fachtermini, die Verwendung von Paarformeln und Handlungsanweisungen für die Rede vor Gericht sowie die längerfristige Entwicklung der Texte beleuchtet.
Barbara Aehnlich studierte Germanistik, Rechtswissenschaften und Psychologie. Sie promovierte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo sie sich 2019 mit der vorliegenden Arbeit auch habilitierte. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Geschichte der deutschen Sprache und erstrecken sich von Historischer Rechtssprache über Frühneuhochdeutsch, Korpuslinguistik und Digital Humanities bis zu Onomastik und Genderlinguistik.
Forschungsstand - Rezeption römisches Recht - Rechtssprache als Fachsprache - Praktikerliteratur - Klagspiegel und Laienspiegel - graphematische Besonderheiten - Frühneuhochdeutsche Drucksprachen - Interpunktion - Einführung rechtlicher Fachtermini - Paarformeln - Gerichtsrhetorik - Digitaler diachroner Textvergleich