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Das Rechtsstaatsprinzip fordert von staatlichen Organen, ein Verfahren zu garantieren, in welchem Gesetze gleichmäßig, gerecht und verhältnismäßig angewendet werden. Dies kann nach einhelliger Auffassung nur durch die vollständige Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von Amts wegen - als Voraussetzung für jede Verwaltungsmaßnahme - erreicht werden. Bettina Spilker widmet sich in diesem Zusammenhang zum einen dem Spannungsfeld zwischen der behördlichen Pflicht zur Aufklärung der materiellen Wahrheit und den damit kollidierenden Verfahrensgarantien des Beteiligten, weil letztere keine Wahrheitsermittlung 'um jeden Preis' zulassen. Dabei zeigt sie entsprechend Grenzen der Amtsermittlung auf. Zum anderen geht es um das Spannungsfeld zwischen der Amtsermittlungspflicht einerseits und den Mitwirkungspflichten der Beteiligten bei der Sachverhaltsermittlung andererseits. Die Autorin analysiert verschiedene Kategorien von Mitwirkungspflichten im öffentlichen Recht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Amtsermittlungsgrundsatz und im Hinblick auf behördliche Grenzen für die Inpflichtnahme eines Beteiligten.
Geboren 1978; 1998-2003 Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Lausanne und Regensburg; 2007-10 als Rechtsanwältin tätig; 2006 Promotion in Köln; 2007 Zweites Staatsexamen in München; 2013 Habilitation; seit 2010 akademische Rätin a.Z. an der Universität Münster und zusätzlich dort Privatdozentin für Öffentliches Recht und Steuerrecht; seit 2014 ebenfalls Lehrauftrag für Steuerrecht an der Universität Augsburg; derzeit Professurvertretung von Prof. Dr. Volker Epping, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Leibniz Universität Hannover.
Geboren 1978; 1998-2003 Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Lausanne und Regensburg; 2007-10 als Rechtsanwältin tätig; 2006 Promotion in Köln; 2007 Zweites Staatsexamen in München; 2013 Habilitation; seit 2010 akademische Rätin a.Z. an der Universität Münster und zusätzlich dort Privatdozentin für Öffentliches Recht und Steuerrecht; seit 2014 ebenfalls Lehrauftrag für Steuerrecht an der Universität Augsburg; derzeit Professurvertretung von Prof. Dr. Volker Epping, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Leibniz Universität Hannover.
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