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Die Frage, wann eine Kompensation bei einer aktien- oder umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahme als angemessen gilt, wird in der juristischen und ökonomischen Forschung umfassend untersucht. Neben der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Verwendung des Börsenkurses als Untergrenze für die Bemessung der Kompensation steht der Börsenkurs insbesondere seit der neuesten BGH-Entscheidung auch als alleiniger Maßstab vermehrt in der Diskussion. In der vorliegenden Arbeit werden anhand eines eigens zusammengestellten, umfangreichen Datensatzes an Strukturmaßnahmen Hinweise auf eine Verwendbarkeit von Börsenkursen des deutschen Kapitalmarktes im Rahmen einer Abfindungsbemessung abgeleitet. Dafür werden verschiedene Kriterien herangezogen, beispielsweise die Informationsverarbeitung des Börsenkurses der Zielgesellschaft, die Liquidität der Aktien sowie ein bestehender Konzerneinfluss.
Carmen Bauer studierte an der Universität Hohenheim Wirtschaftswissenschaften (Bachelor) und Financial Management (Master). Sie promovierte am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Finanzierung der Universität Hohenheim.
1. Problemstellung.- 2. Reaktionen der Börsenkurse auf Ankündigungen aktien- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen.- 3. Einflüsse auf Börsenkurse im Dreimonatszeitraum vor Ankündigungen von aktien und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen.- 4. Betafaktoren, Volatilität und Liquidität mit zunehmendem Konzerneinfluss vor Squeeze-outs.- 5. Thesenförmige Zusammenfassung.
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