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Die Studie ist ein Beitrag zur Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des Privatrechts während des Nationalsozialismus. Innerhalb der Akademie für Deutsches Recht wurde ein Volksgesetzbuch mit dem Ziel entworfen, das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 zu ersetzen. Die darin enthaltene Vertragsordnung ist kein Zeichen eines Rechtsverfalls. Dementsprechend legt die Autorin dar, dass die propagierte «Erneuerung des Vertragsrechts» nicht bedeutete, den Vertrag als Verkörperung der Privatautonomie zu bekämpfen. These der Autorin ist, dass die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Akademiejuristen im Hinblick auf den staatlich gelenkten Wettbewerb mit denen der ordoliberalen Wettbewerbstheorie vergleichbar sind. In Frage gestellt wird damit auch, dass freier Markt und Demokratie notwendigerweise zusammengehören.
Die Autorin: Caroline Harth ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Anwaltskanzlei in Berlin. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin war sie Doktorandin am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, wo sie 2005 promovierte.
Aus dem Inhalt: Nationalsozialistischer Vertrag - 'Selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft' - Vertragsrecht als Wirtschaftsrecht - Die Vertragsordnung des Volksgesetzbuches - Kein Abschied vom BGB.