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Ambulante ärztliche und vertragsärztliche Leistungserbringung durch eine GmbH war lange umstritten. Aufgrund der Verwobenheit von ärztlichem Berufs- und Vertragsarztrecht erforderte das Thema zunächst eine intensive Auseinandersetzung mit dem länderrechtlich unterschiedlich geregelten ärztlichen Berufsrecht. Nach Ermittlung der sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen wurde das vertragsärztliche Teilnahme- und Kooperationssystem unter Einschluss der GMG-Vorschriften zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und der entsprechenden Gesetzgebungskompetenzen erörtert. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Vertragsarztrecht i.d.F. des GMG der Ärzte- bzw. der Heilkunde-GmbH nur marginal entgegensteht. Maßgeblich sind - und auch dies nur, soweit die GmbH nicht als MVZ zugelassen ist - die Beschränkungen auf landesgesetzliche Regelungen des ärztlichen Berufsrechts zurückzuführen. Letztlich wird deren Verfassungswidrigkeit festgestellt, so dass Beschränkungen der GmbH als nicht mehr zeitgemäß zu bewerten sind.
Die Autorin: Christel Köhler-Hohmann wurde 1962 in Trier geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Göttingen, das Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Konstanz. Anschließend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Konstanz tätig. Heute ist sie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in München.
Aus dem Inhalt: Strukturen der GmbH - Ärztliches Berufsrecht: BÄO, Heilberufs- und Kammergesetze der Bundesländer - Vertragsarztrecht: Teilnahme- und Kooperationssystem nach §§ 95. ff. SGB V bzw. § 33 Ärzte-ZV - Verfassungsrecht: Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG - Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern, Delegation von Regelungsbefugnissen.