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Für die arbeitsrechtliche Praxis haben Erledigungsklauseln eine herausragende Bedeutung. Sie sind Bestandteil fast aller Aufhebungsverträge und Vergleiche, mit denen Arbeitsverhältnisse beendet werden. Ziel von Erledigungsklauseln ist es, für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen. Doch während sich Rechtsprechung und Literatur seit Jahren sehr intensiv mit der Gestaltung und Kontrolle individualvertraglicher Ausschlussklauseln beschäftigen, haben Erledigungsklauseln bislang kaum Beachtung gefunden. Dies führt in der Praxis häufig zu Formulierungsproblemen und nachträglichen Rechtsstreitigkeiten, die dem eigentlichen Ziel einer Erledigungsklausel zuwiderlaufen, nämlich Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu schaffen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag dazu, wie diese Fehler vermieden werden können. In ihr geht es um die Rechtsnatur und den Umfang von Erledigungsklauseln. Dabei liegt der Schwerpunkt darauf, inwieweit die Möglichkeit des Verzichts und der Abdingbarkeit verschiedener Ansprüche in einer Erledigungsklausel besteht. Insbesondere werden der Mindestlohnanspruch, das Urlaubsrecht, der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch sowie Ansprüche aus dem Entgelttransparenzgesetz bzw. der Entgelttransparenzrichtlinie näher untersucht und herausgearbeitet, was für eine transparente und möglichst rechtssichere Formulierung einer Erledigungsklausel zu beachten ist. Ebenso wird beleuchtet, ob der Tatsachenvergleich eine Alternative zur Erledigungsklausel darstellt und in welchen Fällen es sinnvoll ist, einen Tatsachenvergleich zu schließen.
Dr. Christina Knoepffler ist juristische Referentin im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ist Christina Knoepffler Verfasserin zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht und nebenamtliche Dozentin an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.