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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Globalisierung, pol. Ökonomie, Note: 1,3, Universität Osnabrück (Soziologie), Veranstaltung: Globalisierung und Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: Das weltweite Wirtschaftssystem und seine Institutionen auf wirtschaftlicher und politischerEbene haben im Zuge der Globalisierung an immer größerer Bedeutung gewonnen. Insbesondereeine institutionalisierte Welthandelsordnung ist in das Zentrum der Globalisierungsentwicklunggerückt.Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) am01.01.1995 wurden die Regeln des Welthandels auf eine konstitutionelle Basis gestellt undsomit wurde die bisher einzige international anerkannte Vertragsinstitution, deren Regelnvölkerrechtsverbindlichen Charakter2 entwickeln, geschaffen. Die WTO bildet das wichtigsteKoordinationsforum für Probleme des internationalen Handels, in dem 146 Mitgliedsstaaten, 35Industriestaaten und 111 Nicht-Industriestaaten mit 90% des Welthandelsvolumens vertretensind.3Die Welthandelsorganisation (WTO) steht im Mittelpunkt vieler Meinungsverschiedenheiten.Für Vertreter der neoliberalen Wirtschaftsideologie ist mit ihr das Ende der Liberalisierungnoch lange nicht erreicht; aber dennoch haben sich die meisten von ihnen mittlerweile mit dermultilateralen Institution angefreundet und streben danach, mit ihr den Freihandel verwirklichen zu können. Vom Freihandel versprechen sie sich ein stetiges Wirtschaftswachstum füralle Vertragsstaaten und damit steigenden Wohlstand für die ganze Welt.Die Gegner der WTO wiederum sehen in ihr den Grund vieler Probleme, insbesondere in denEntwic klungs - und Schwellenländern, und argumentieren der Freihandel helfe insbesondereden bereits industrialisierten Staaten und schaffe nicht die gleichen Ausgangsvoraussetzungenfür Schwellen- und Entwicklungsländer. In der Mehrheit sehen jedoch auch sie Freihandel alssolchen als unumgänglich an, wobei jedoch jedem Staat die Souveränität gegeben sein sollseine Zollpolitik selbst zu gestalten und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Vertragsstaatengelten sollen. [...]2 Die WTO ist laut Yüksel eine völkerrechtlich juristische Persönlichkeit. Vgl. Yüksel 2001, S. 13 Vgl. WTO 2003, S. 112