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Der Ersten Abhandlung. Otho, welcher bey dem Käyser Nero zur Taffel war /lobet dem Käyser beweglich die Schönheit und Anmuth seines Ehweibes Sabina Poppæa, verachtet hingegen des Käysers Gemahlin die Octavia; Hierüber kommt des Käysers geheimster Freygelassener Paris ins Gemach / und berichtet: Daß Agrippine des Nero Mutter sich mit dem Rubellius Plautus, welchen sie zu heyrathen gedächte / wider den Käyser verbunden habe / auch ihm nach Zepter und Leben stünde. Nero fertigt den Burrhus und Seneca an Agrippinen ab /mit Befehl / sie / da sie schuldig / hinzurichten. Agrippina und Octavia klagen einander ihr Elend und die Verfolgung des Käysers: in deßen bricht Burrhus und Seneca nebst andern Käyserlichen in der Agrippinen Zimmer und setzen ihr wegen beschuldigter Untreu harte zu / die sich aber nicht allein hertzhaft vertheidiget / sondern sie reiniget sich auch bey dem Nero derogestalt: Daß ihre Ankläger gestrafft / ihre Zugethane aber zu hohen Würden erhoben werden. Die Gerechtigkeit stellet im Reyen für: Daß doch endlich die Tugend siege / die Laster zu Grunde gehen.
Daniel Casper (auch: Daniel Caspar), ab 1670 Casper von Lohenstein[1] (* 25. Januar 1635 in Nimptsch, Herzogtum Brieg; - 28. April 1683 in Breslau, Fürstentum Breslau) war ein deutscher Jurist, Diplomat, Übersetzer, Dichter des schlesischen Barocks und einer der Hauptvertreter der Zweiten Schlesischen Dichterschule.