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In real life, bodies of persons are qualitatively heterogeneous and present in large numbers. The frequently assumed individual legal character of the legal system and the state-citizen relationship seems to contradict this actual finding. Daniel Dürrschmidt shows that, despite this, the state-citizen relationship is open to supra-individual extensions.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der UniversitÃ-t Bayreuth; Promotion an der FAU Erlangen-NÃ-rnberg und Aufbaustudium (LL.M.) an der University of Sydney; TÃ-tigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater; Habilitation (LMU MÃ-nchen); Lehrstuhlvertretungen unter anderem an der LMU MÃ-nchen.
Einleitung
Kapitel 1: Begriffliche Abgrenzung und Typologie - Kapitel 2: Individualrechtliche Prägung des Staat-Bürger-Verhältnisses als Ausgangspunkt und Grundsatz
Kapitel 3: Grundlagen der überindividualbezogenen Erweiterungen des individualrechtlich geprägten Staat-Bürger-Verhältnisses - Kapitel 4: Überindividualbezogenheit der Grundrechte - Kapitel 5: Überindividualbezogenheit der Staatsstrukturmerkmale und Staatszielbestimmungen sowie weiterer verfassungsrechtlicher Vorgaben - Kapitel 6: Systematisierung der Erkenntnisse zur Einordnung von "Personenmehrheiten" in das individualrechtlich geprägte Staat-Bürger-Verhältnis und Folgefragen
Kapitel 7: Grundlagen der rechtsbereichsspezifischen Konkretisierung der überindividualbezogenen Erweiterungen des Staat-Bürger-Verhältnisses - Kapitel 8: Überindividualbezogenheit des Steuerrechts - Kapitel 9: Überindividualbezogenheit des Sozialrechts - Kapitel 10: Überindividualbezogenheit des Polizei- und Sicherheitsrechts - Kapitel 11: Überindividualbezogenheit des Wirtschaftsverwaltungsrechts