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Der Umgang mit (Sexual-)Straftätern nach ihrer Entlassung ist seit langem Gegenstand öffentlicher Debatten. Die Arbeit stellt das Institut der Führungsaufsicht umfassend dar. Neben den allgemeinen Grundlagen werden die wesentlichen Neuerungen und Änderungen durch die Reform von 2007 und das Gesetz von 2010 dargelegt, bewertet und Verbesserungen vorgeschlagen. Ferner wird anhand einer eigenen statistischen Erhebung die Entwicklung der Führungsaufsicht in der BRD und den einzelnen Bundesländern untersucht. Abschließend erfolgt eine Zusammenstellung und Bewertung aller Übergangskonzepte zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern, die Prüfung ihrer Notwendigkeit und der Rechtmäßigkeit als Ergänzung bundesrechtlicher Regelungen sowie das Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten.
Daniela Ruderich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg. Daraufhin arbeitete sie dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht.
Inhalt: Umfassende Darstellung des Instituts der Führungsaufsicht inkl. Bewertung der Neuerungen und Änderungen durch die Reformen von 2007 und 2010 sowie der Entwicklung in der BRD und den einzelnen Bundesländern - Kritische Auseinandersetzung mit dem Institut sowie der Verfassungsmäßigkeit des § 145a S. 1 StGB - Zusammenstellung und Bewertung der Konzepte sowie Aufzeigen von Verbesserungsvorschlägen.