Pflichten der Unternehmer und Führungskräfte im Arbeitsschutz - Detlev Bindemann

Detlev Bindemann

Pflichten der Unternehmer und Führungskräfte im Arbeitsschutz

16. , Ausgabe Januar 2022. Ringheftung.
geheftet , 87 Seiten
ISBN 3943488705
EAN 9783943488708
Veröffentlicht Februar 2022
Verlag/Hersteller DC Verlag & Agentur
12,50 inkl. MwSt.
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Beschreibung

In dieser Broschüre werden die Unternehmer-(Arbeitgeber-)pflichten, die Verantwortlichkeit für die Erfüllung von Unternehmerpflichten, die Übertragung von Unternehmerpflichten und die Folgen der Nichtbeachtung von Unternehmerpflichten beschrieben.
Um die lästige Suche nach den in der Broschüre erwähnten Gesetzestexten zu verkürzen, können Auszüge aus dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG), dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) im Anhang direkt nachgelesen werden.
Ebenfalls im Anhang enthält diese Broschüre ein Muster für die Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten, dass bei Bedarf ausgefüllt und verwendet werden kann. Sehr übersichtlich und ausführlich sind die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften am Ende dieser Broschüre zusammengefasst als Faltblatt dargestellt.
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) beinhaltet u. a. Änderungen im Bereich des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Die Änderungen des SGB VII beziehen sich im Wesentlichen auf die Kernbereiche Organisation der Unfallversicherungsträger, Zuständigkeitsrecht, Vermögensrecht, Lastenverteilung und Betriebsprüfung.
Im Bezug auf die Pflichten der Unternehmer im Arbeitsschutz haben sich damit keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Allerdings bringt die Gesetzesänderung ein paar wichtige Verbesserungen für den Unternehmer. Da Unfallversicherung und Arbeitsschutzbehörden sich zukünftig bei der Beratung und Aufsicht intensiver abstimmen sollen, werden Doppelkontrollen - also kurz aufeinander folgende Besuche verschiedener Präventionsdienste - vermieden.
Die engere Verzahnung des Vorschriftenwerkes der Unfallversicherung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht trägt zum Abbau von Bürokratie bei. Seit 2003 ist die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

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