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Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsdisziplinen ist das polnische Stiftungsrecht samt seiner langen Tradition von der deutschsprachigen Rechtswissenschaft weitgehend - zu Unrecht - noch unberücksichtigt. Das Stiftungswesen Polens kann nämlich auf eine abwechslungsreiche Geschichte zurückblicken, das neben seiner Blüte auch tragische Momente hatte, vielfach mit Verbindungen zur deutschen Stiftungstradition. Das geltende Stiftungsrecht wird im Wesentlichen durch das Stiftungsgesetz von 1984 bestimmt. Die polnische Stiftung ist danach ein selbständiges Rechtssubjekt des Privatrechts und der deutschen Stiftung des BGB ähnlich. Dennoch verfügt sie über eigene Besonderheiten, etwa die unbedingt gemeinnützige Zweckausrichtung oder die Registereintragung als Entstehungsvoraussetzung.
Dominik Wagner, geboren 1981, ist Absolvent der Juristischen Fakultäten der Universität Bochum und der Jagiellonen-Universität Krakau. Er ist als Rechtsanwalt in Düsseldorf und Warschau tätig, spezialisiert auf die wirtschafts- und immobilienrechtliche Praxis sowie den deutsch-polnischen Rechts- und Geschäftsverkehr.
Inhalt: Grundlagen und Geschichte - Polnisches Stiftungswesen - Mittelalter - Adelsrepublik - Teilungen - Erster und Zweiter Weltkrieg - Kommunismus - Stiftungsgesetz - Stiftungsrecht - Stiftungsbegriff - Zwecke - Errichtung - Satzung - Eintragung - Register - Tätigkeit - Struktur - Organe - Vorstand - Vermögen - Aufsicht - Beendigung.