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Die Arbeit hinterfragt die gesetzgeberische Entscheidung, die Verbrechen des StGB ausnahmslos im Versuch unter Strafe zu stellen, die Versuchsstrafbarkeit von Vergehen dagegen von einer Einzelanordnung im jeweiligen Tatbestand des Besonderen Teils abhängig zu machen (§ 23 I StGB). Dabei bieten die Gesetzesbegründungen seit Entstehen des StGB das maßgebliche Material der Abhandlung. Die hierin angeführten Erwägungen des Gesetzgebers werden einer kritischen Betrachtung unterzogen und sodann systematisiert. Dabei werden alternative Rechtsinstrumente der Vorfeldstrafbarkeit in die Betrachtung einbezogen, um sie von der Versuchsstrafbarkeit abzugrenzen und ihre Kombinierbarkeit mit der Versuchsstrafbarkeit darzustellen.
Die Arbeit bietet eine Systematik für die Normierung der Versuchsstrafbarkeit, die die kategorische Anordnung der Versuchsstrafbarkeit von Verbrechen in Frage stellt.
Die Autorin: Donata Meinecke wurde 1973 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Aberdeen und Heidelberg absolviert sie seit Februar 1999 den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin; sie promovierte 2000.
Aus dem Inhalt: Gesetzgeberische Erwägungen zur Normierung von Versuchsstrafbarkeit im StGB - Strafwürdigkeits- und Strafbedürftigkeitselemente der versuchten Tat - Kritik an der ausnahmslosen Versuchsstrafbarkeit von Verbrechen im StGB.