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In today's information society, criminal procedure law is confronted with major challenges - also with regard to the seemingly self-evident collection of personal data from private third parties. Emma Peters shows that an outdated set of norms continues to be applied uncritically in this context, even though it is constitutionally insufficient in light of changed communication conditions.
Geboren 1983, Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau, Oviedo (Spanien) und New York (NYU School of Law); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht - Abt. 5 (Verfassungsrecht) der Universität Freiburg; Kollegiatin im Kompetenznetzwerk für das Recht der zivilen Sicherheit in Europa des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft; 2022 Promotion; Rechtsanwältin.
Einleitung
A. Der informationstechnische Fortschritt und die hergebrachte Rechtsordnung
B. Gegenstand der Untersuchung
C. Methodische Überlegungen
D. Gang der Darstellung
Teil 1: Grundrechtlicher Schutz gespeicherter personenbezogener Daten aus Sicht des Datenbetroffenen
A. Die einzelnen Gewährleistungen zum Schutz personenbezogener Daten
B. Das Verhältnis der einschlägigen persönlichkeitsschützenden Grundrechte zueinander
Teil 2: Grundrechtsrelevanz der Ermittlungspraktiken
A. Der Eingriffsbegriff bei strafverfolgungsbehördlichen Informationsbeschaffungsmaßnahmen
B. Zurechnung privaten grundrechtsbeeinträchtigenden Verhaltens zum Staat
C. Differenzierung der verschiedenen Eingriffe beim Herausgabe- und Auskunftsverlangen
D. Grundrechtsverzicht durch Einwilligung
Teil 3: Verfassungsrechtliche Grenzen
A. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Das Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit und die Grundsätze der Zweckbindung und Zweckänderung
C. Absolute Eingriffsgrenzen
Teil 4: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen
A. Die Inpflichtnahme des Unternehmens zur Datenherausgabe bzw. Auskunft und deren zwangsweise Durchsetzung
B. Staatliches Ersuchen um freiwillige aktive Mitwirkung
C. Die Ermächtigung zur aktiven Mitwirkung durch Datenverarbeitung und -übermittlung seitens des Unternehmens
D. Zusammenfassung/Anwendbarkeit auf den Zugriff beim Dienstanbieter/Dritten
Teil 5: Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
A. Die Inpflichtnahme des Unternehmens
B. Staatliches Ersuchen um freiwillige Auskunft gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 StPO
C. Die Verarbeitungs- und Übermittlungsbefugnis nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 4, Art. 23 Abs. 1 lit. d) DSGVO
Zusammenfassung