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Das Grundgesetz weist eine offensichtliche Leerstelle auf. Ein Grundrecht der Gedankenfreiheit ist, anders als in völkerrechtlichen Dokumenten, textlich nicht normiert. Dabei wird das autonome Denken, jedenfalls seit der Aufklärung, als Kernelement des menschlichen Seins verstanden. Die Gedankenfreiheit dient dabei als tragendes Konzept. Auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft findet sie jedoch in nur wenigen Fällen Beachtung. Der Autor befasst sich mit den Argumenten dieser Nichtnormierung und schreibt sie in die Gegenwart fort. Dabei wird der Schutzgehalt herausgearbeitet und durch Eingriffsmöglichkeiten in Form des Gedankenlesens und der Gedankenmanipulation konkretisiert. Darauf aufbauend wird die Gedankenfreiheit als Fragmentgrundrecht dargestellt.
Franz X. Berger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Er war dort anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht tätig und Stipendiat des DFG-Graduiertenkollegs 1681/2 "Privatheit und Digitalisierung", in dessen Rahmen auch die Promotion erfolgte.
Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - Kapitel 1: Interdisziplinärer Abriss - Kapitel 2: Über die verfassungsrechtliche Nichtnormierung der Gedankenfreiheit - Kapitel 3: Von der Zugriffsmöglichkeit auf die menschlichen Gedanken über den Schutzgehalt der normierten Grundrechte hin zu einem Fragmentgrundrecht Gedankenfreiheit - Kapitel 4: Staatliche Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Gedankenfreiheit - Gesamtergebnis - Literaturverzeichnis
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