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Ausgangspunkt für die Arbeit war eine Aussage des Spätpandektisten Heinrich Dernburg, der die sozialen Aspekte des Mietrechts im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) betonte. Diese Betonung legte eine genauere Untersuchung und - da Dernburg selbst vergleichend auf das gemeine Recht verwies - einen ausführlichen Vergleich mit dem gemeinen Recht nahe. In der Arbeit werden die tatsächlichen Gegebenheiten für den Mieter dargestellt. Sodann werden die Regelungen im gemeinen Recht (mit den Ursprüngen im klassischen römischen Recht) und im ALR zunächst einzeln dargestellt und dann vor dem Hintergrund der sozialen Wirklichkeit miteinander verglichen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß das ALR zwar in der Theorie «soziale Komponenten» aufwies, die sich aber in der Praxis für den Mieter nicht auswirkten.
Die Autorin: Friederike Quaisser wurde 1972 in Göttingen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Ableistung des Referendariates im OLG-Bezirk Bamberg wurde sie 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war zunächst als Rechtsanwältin in Bayreuth tätig. Seit 2003 arbeitet die Autorin als Rechtsanwältin für eine überörtliche Sozietät in Erfurt.
Aus dem Inhalt: Die tatsächliche Situation für den Mieter im 19. Jahrhundert (ökonomischer und sozialer Hintergrund, Wohnbedingungen, Umgang mit dem Mietrecht in der Praxis) - Die mietrechtlichen Regelungen im gemeinen Recht und im ALR - Vergleichende Betrachtung der mietrechtlichen Konzeptionen - auch unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung.