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Der Verfasser zeigt mittels der Prozeßakten verschiedener Zivilrechtsstreitigkeiten der Jahre 1928 bis 1945, daß auch die Argumentation von Rechtsanwälten und jüdischen Konsulenten in Zivilprozessen nicht frei von nationalsozialistischer Propaganda war. Die Darstellung ihrer Rechtsansichten weist eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber der Segregation in der Gesellschaft auf, zu der sie beitrugen, indem sie - freiwillig - im Laufe der Zeit zunehmend auf eine den Wertewandel berücksichtigende Argumentation zurückgriffen. Zumeist handelte es sich dabei um die bloße Wiedergabe von leeren Worthülsen, in einigen Fällen aber, insbesondere wenn die eigene oder die gegnerische Partei eine nationalsozialistische Organisation war, kam es zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den propagierten Rechtsbegriffen, die über das bloße Mitläufertum hinaus ging.
Der Autor: Friedo Schröder, aus Wolfsburg stammend, hat an der Universität Mainz von 1986 bis 1992 studiert und anschließend sein Referendariat in Rheinland-Pfalz abgeleistet. Von 1995 an war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zivilrechtslehrstuhl von Prof. Dr. Arndt Teichmann an der Universität in Mainz. Nach Abschluß der Dissertation im April 2000 wechselte der Autor zur Anwaltsozietät Clifford Chance Pünder in Frankfurt am Main, wo er derzeit im Bereich der Restrukturierung und der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen und Finanzinstituten tätig ist.
Aus dem Inhalt: Veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Rechtsanwälten im Dritten Reich - Argumentation zu verleumderischen Behauptungen, erniedrigenden Äußerungen und zum Verhältnis der Prozeßparteien zur NSDAP - Auslegung von Recht und Gesetz - Verhältnis von Nationalsozialismus zu formalem Recht - Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung und Erberkrankten.