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Mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist der kaufrechtliche Haftungsausschlußtatbestand des § 464 BGB a.F. ersatzlos entfallen. Er hatte eine Mängelanzeigeobliegenheit des Käufers bei Annahme der Kaufsache in Kenntnis deren Mangelhaftigkeit angeordnet. Diese Arbeit zeigt, daß der Wegfall des § 464 BGB a.F. auf eine gesetzgeberische Fehlentscheidung zurückgeht: Entgegen der Auffassung des Gesetzgebers war die Streichung der Regelung weder im Hinblick auf die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie erforderlich noch rechtspolitisch geboten. Der Wegfall führt vielmehr zu Rechtsunsicherheiten und systemischen Unstimmigkeiten mit dem Werk- und Mietvertragsrecht. Die Untersuchung umfaßt auch die Darstellung der historischen Entwicklung der Mängelrüge und gibt einen Überblick über das einschlägige ausländische und internationale Recht.
Die Autorin: Gisela Süle wurde 1976 in Köln geboren, studierte bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau und war dort Wissenschaftliche Hilfskraft am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht und am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht. Seit 2003 ist die Autorin Referendarin in Bonn. Die Promotion erfolgte 2004.
Aus dem Inhalt: Von caveat emptor zum Wegfall des § 464 BGB a.F. im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung - Vereinbarkeit der §§ 460, 464 BGB a.F. mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie - Legitimation und Praxisrelevanz des § 464 BGB a.F.