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Studienarbeit aus dem Jahr 2025 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Sprache: Deutsch, Abstract: "ICH WERDE DIE MIR ANVERTRAUTEN GEHEIMNISSE AUCH ÜBER DEN TOD DER PATIENTIN ODER DES PATIENTEN HINAUS WAHREN." Diesem Gelöbnis verpflichtet sich jeder, der als Arzt praktizieren möchte. Das Genfer Gelöbnis, aus dem dieser Auszug stammt geht zurück auf den Hippokratischen Eid, den schon Ärzte in der Antike schworen, bevor sie ihren Beruf antraten. Mit der Zeit wurde dieser immer wieder modernisiert und verschriftlicht, zuletzt mit der aktuellsten Version der Genfer Deklaration von 2017. Der Kerninhalt hat sich jedoch auch in Bezug auf die Verschwiegenheit fortgesetzt: Ein Arzt unterliegt einer beruflichen Schweigepflicht. Doch trotz ihrer langen Tradition ist die ärztliche Schweigepflicht für viele Mediziner eine Nebensache, mit der sich sowohl im Studium als auch in der medizinischen Praxis nicht wesentlich auseinandergesetzt wird. Im Medizinstudium ist keine intensivere Auseinandersetzung mit der Thematik vorgesehen. Ärzte müssen sich also eigenverantwortlich mit ihren Befugnissen in Bezug auf die ärztliche Schweigepflicht auseinandersetzen. Doch ist das überhaupt von Ärzten zu erwarten? Aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen, hohen Wochenarbeitszeiten und dem täglichen medizinischen Alltag leiden Ärzte ohnehin schon vermehrt an Überforderung. Ist die ärztliche Schweigepflicht so bedeutend, dass eine ausführliche Auseinandersetzung mit ihr überlasteten Ärzten zuzumuten ist? Gerade die Reichweite und eventuelle Grenzen dieser Verpflichtung sind auf den ersten Blick unklar. Im Gegensatz zu der ärztlichen Schweigepflicht stehen gesetzliche Erlaubnisse und sogar Verpflichtungen zum Schweigepflichtsbruch. Wann muss ein Arzt also schweigen und wann darf, beziehungsweise wann muss er sogar sein Schweigen brechen?