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Betreuungsrechtsreform
Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt seit 2023 die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte. Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) führt die Vorgaben zum Registrierungsverfahren und zum Sachkundenachweis näher aus.
Die Arbeitshilfe BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten und so den Umstieg in das neue Recht gut vorzubereiten:
- Übersicht zu den Änderungen und Neuerungen
- Kommentierung des neuen BtOG und der BtReGV auf Basis der vorliegenden Gesetzesmaterialien
- Darstellung der Überleitungsvorschriften
Mit vielen Hinweisen aus und für die Praxis.
Ina Bürkel, LL.M., Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Leiterin einer Betreuungsbehörde. Seit einiger Zeit engagiert sich Frau Bürkel als Referentin bei Tagungen und Seminaren und ist als Autorin aktiv.
Dennis Plitzko, LL.M., Sozialarbeiter/Sozialpädagoge B.A. Als Sachbearbeiter in einer Betreuungsbehörde berät und unterstützt er neben der Betreuungsgerichtshilfe regelmäßig die an einem Betreuungsverfahren beteiligten Personen. Zudem führt Herr Plitzko auch selbst rechtliche Betreuungen.