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Englische anti-suit injunctions zur Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen untersagen dem Kläger in einem aus englischer Sicht ausländischen staatlichen Verfahren, dieses unter Verletzung einer Schiedsvereinbarung zu betreiben. Ingrid Naumann untersucht, inwiefern die großzügige Haltung englischer Gerichte beim Erlass solcher anti-suit injunctions im Widerspruch zu der Beschränkung steht, anti-suit injunctions nur im Einklang mit der internationalen Comitas zu erlassen. Weiter bestehen erhebliche Zweifel, ob derartige anti-suit injunctions mit der New York Convention vereinbar sind. Ein rechtsvergleichender Teil erläutert, warum Gerichte eines civil law-Staates wie Deutschland den ihnen systemfremden Eingriff in ein anhängiges Verfahren durch Erlass einer anti-suit injunction als besonders gravierend empfinden. Als Schwerpunkt der Arbeit untersucht die Autorin die Vereinbarkeit derartiger anti-suit injunctions mit dem Europäischen Zivilverfahrensrecht, die auch Gegenstand der Vorlage des House of Lords an den EuGH in der Rechtssache West Tankers ist. Sie begründet ausführlich, warum solche anti-suit injunctions nicht unter den Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit vom Anwendungsbereich der EuGVO fallen, und dass sie mit dieser unvereinbar sind. Die Autorin legt dar, dass solche anti-suit injunctions aber auch dann mit der EuGVO unvereinbar sind, wenn man unterstellt, sie seien von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Ihr Erlass verstößt gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz, wonach die Anwendung nationaler Verfahrensregeln die praktische Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigen darf.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Harvard (LL.M. 2005); 2007 Promotion; seit 2006 Rechtsanwältin.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Harvard (LL.M. 2005); 2007 Promotion; seit 2006 Rechtsanwältin.
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