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Die sogenannten politischen Delikte bilden eine eigene Straftatbestandsgruppe mit besonderer gerichtlicher Zuständigkeit: Für gravierende Staatsschutzstrafsachen sind die Oberlandesgerichte als Tatsachen-, der BGH als Rechtsmittelinstanz ohne Laienbeteiligung zuständig. Hinzu kommen relevante Probleme im gerichtsverfassungsrechtlichen, grundgesetzlichen und justizhoheitlichen Bereich, bedingt durch übergreifende Kompetenzzuschreibungen zugunsten der Bundesgerichtsbarkeit, bewegliche Zuständigkeiten und die Wahrung des Prinzips des gesetzlichen Richters, gekoppelt mit jeweiligen Folgeproblemen. Die Vielschichtigkeit des Themas erfordert eine historische Rückschau und Analyse der Entwicklung. Auch erfolgt eine Darstellung der unter historischen Aspekten bereits partiell angesprochenen Probleme aus heutiger Sicht mit anschließender Diskussion sowie Lösungsvorschlägen.
Die Autorin: Iris Kristina Passek, geboren 1974. 1993-1998 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. 1999 Abschluß des Ersten Juristischen Staatsexamens. 1999-2001 Promotion. Seit November 1999 Juristischer Vorbereitungsdienst mit einjähriger Unterbrechung zur Fertigstellung der Dissertation. 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Aus dem Inhalt: OLG- und BGH-Zuständigkeit ohne Laienbeteiligung - Diskussion gerichtsverfassungsrechtlicher, grundgesetzlicher und justizhoheitlicher Probleme - Fragen der Kompetenzverschiebung und der beweglichen Zuständigkeit - Prinzip des gesetzlichen Richters - Historische Rückschau und Analyse - Aktuelle Problemdarstellung, Diskussion und Lösungsvorschläge.