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Produktpiraterie ist ein weltweites Phänomen. Angesichts der außerordentlich hohen Schäden, die dadurch verursacht werden, muß die Rechtsordnung versuchen, geeignete Mittel zur Bekämpfung bereitzustellen. Auskunftsansprüche sind im Recht des Gewerblichen Rechtsschutzes von besonderer Bedeutung, da der Geschädigte nur mit ihrer Hilfe den Umfang und die Quelle der Schädigung ausfindig machen kann. Der Auskunftsanspruch der EG-Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 soll dem einzelnen Geschädigten effiziente Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Sowohl das deutsche als auch das spanische Recht kennt einen solchen Auskunftsanspruch, der allerdings in beiden Ländern unterschiedlich konstruiert ist. Der deutsche Anspruch ist besonders interessant, weil der Auskunftsanspruch der EG-Richtlinie in Anlehnung an § 19 des deutschen Markengesetzes erlassen wurde. Die Arbeit versteht sich somit als Beitrag zu dem Prozess der Harmonisierung des Markenrechts bzw. des Gewerblichen Rechtsschutzes in der Europäischen Gemeinschaft.
Aus dem Inhalt: Problemdarstellung der Produkt- und Markenpiraterie - Produktpiraterie und Auskunftsanspruch im Allgemeinen - Auskunftsanspruch im Immaterialgüter- bzw. Markenrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Auskunftsanspruch im Gemeinschaftsrecht - Rechtsvergleichende Feststellungen - Spanien und Bundesrepublik Deutschland.