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Mit stetig wachsender Zahl der Schiedsverfahren im internationalen Rechtsverkehr und zunehmender Verrechtlichung der Schiedsgerichtsbarkeit rückt auch der Schiedsrichter in seiner Funktion als Dienstleister vermehrt in das Blickfeld der Rechtswissenschaft. Hierbei gewinnt auch die Frage einer möglichen Haftung des Schiedsrichters deutlich an Interesse. Jens Gal vergleicht die in Deutschland, England, Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika entworfenen Haftungsmodelle. Er bereitet das Thema in seinen unterschiedlichen Dimensionen - historisch, rechtsvergleichend und dogmatisch - auf und entwickelt eine kohärente Haftungssystematik. Das Augenmerk gilt zunächst dem als Haftungsgrundlage ausgemachten sogenannten Schiedsrichtervertrag und seiner dogmatischen Ausgestaltung. Im Anschluss hieran widmet sich der Autor möglichen haftungsauslösenden Pflichtverletzungen, wobei er seine besondere Aufmerksamkeit der Frage widmet, ob und inwieweit dem Schiedsrichter ein Haftungsprivileg zusteht und welche Pflichten von diesem Haftungsprivileg umfasst sind. Hierbei zeigt sich, dass es einem weltweiten Konsens entspricht, dass der Schiedsrichter nur in begrenztem Umfang - nämlich einem Richter gleich - haftbar gemacht werden kann. Obgleich das so entworfene Haftungsmodell ein nur beschränktes Haftungsrisiko für den Schiedsrichter birgt, zeigt der Autor abschließend Möglichkeiten auf - insbesondere Haftungsbegrenzung, Versicherungsdeckung und Rechtswahl - mittels deren Schiedsrichter ihr Risiko weiter minimieren können.
Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Dozent am Institute for Law and Finance in Frankfurt und an der Université Lumière II in Lyon; Inhaber einer Juniorprofessur für Europäisches Versicherungsrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main.
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt a.M. und des Europäischen Gemeinschaftsrechts in Lyon; 2008 Promotion; seit 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungsrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt; Co-Dozent am Institute for Law and Finance in Frankfurt a.M. und Dozent für deutsches Verfassungsrecht an der Universität Lumière II in Lyon; seit 2007 Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Frankfurt.
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