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In Europe's international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what "res" are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft in München; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Ludwig-Maximilians-Universität München; Notarassessor in Bayern.
A. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPR
I. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in Europa
II. Notwendigkeit einer Vereinheitlichung
III. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung
IV. Anwendungsbereich eines internationalen "Sachenrechts" der Europäischen Union
V. Gang der Darstellung
B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der Dinglichkeit
I. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?
II. Kollisionsrecht für das Phänomen der "Dinglichkeit"
C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen Vereinheitlichungsstand
I. Dinglichkeit in der europäischen Rechtssprache
II. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen "Sachenrechts"
D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff "Dinglichkeit" - Probelauf zum Umfang eines internationalen "Sachenrechts"
I. Körperliche Gegenstände
II. Unkörperliche Gegenstände
III. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände
E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen Statute
I. Vorüberlegungen
II. Abgrenzung der Systembegriffe
III. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen "Sachenrechts"
F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
I. Anwendungsbereich
II. Begriffsbestimmungen
III. Reichweite des anzuwendenden Rechts
G. Anknüpfungsmomente
I. Lex rei sitae
II. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der Belegenheit
III. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)