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Bis zu 90 % aller öffentlichen Aufträge liegen unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Für sie gilt das europäisch geprägte Kartellvergaberecht und damit dessen spezieller Bieterrechtsschutz nicht. Es stellt sich die wichtige, aber bis jetzt nicht abschließend geklärte Frage nach dem Rechtsschutz im Unterschwellenbereich. Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechtsschutzlage für verfassungsgemäß hält, ist die Diskussion nicht verstummt.
Die Autorin untersucht die Anforderungen des EU-Primärrechts und des Grundgesetzes an den Vergaberechtsschutz. Sie überprüft die aktuell bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten in Deutschland und kommt zu dem Ergebnis, dass die Bieter weitgehend rechtsschutzlos sind. Der geltende Rechtsschutz entspricht danach weder dem europäischen noch dem verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebot. Auch im Unterschwellenbereich wird das Europarecht den deutschen Gesetzgeber früher oder später zu einem effektiven Rechtsschutz bewegen und das Vergaberecht dadurch ein weiteres Stück europäischer werden.