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Kaum eine andere Strafnorm hat das sogenannte politische Strafrecht mehr geprägt und wurde aufgrund kriminalpolitischer Entscheidungen dem «Zeitgeist» mehr angepasst als § 129 StGB. In direktem Vergleich hierzu steht art. 515 des Código Penal. Kriminelle und terroristische Vereinigungen gelten jeher als Bedrohung der Gesellschaft in Deutschland gleichermaßen wie in Spanien. Diese Arbeit widmet sich der Untersuchung dieses Phänomens in beiden Rechtsordnungen sowie dessen Bekämpfung durch Maßnahmen auf europäischer Ebene. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und reichen die vorhandenen Tatbestände auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität aus? Anhand der historischen Darstellung der Tatbestände, deren Gegenüberstellung sowie der jeweiligen Rechtsprechung sollen Antworten gefunden werden.
Jutta Sabine Wickenhäuser, geboren 1982 in München; 2002-2008 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau, Universidad Autónoma de Madrid und Humboldt Universität zu Berlin; 2008 Beginn der Promotion an der Humboldt Universität zu Berlin; 2010-2012 juristischer Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin.
Inhalt: Historie und Überblick der Straftatbestände zur Bekämpfung krimineller und terroristischer Vereinigungen in Deutschland und Spanien sowie rechtsvergleichende Gegenüberstellung - Darstellung der Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.