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Das Praxisbedürfnis, Einsicht in finanzbehördliche Akten zu nehmen, sowie der Vergleich zum sonstigen Verwaltungs- und Finanzprozessrecht führen zu der Frage, weshalb die AO kein Akteneinsichtsrecht enthält. Auch angesichts des Erlasses zahlreicher Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene, die sich ebenfalls auf Finanzbehörden auswirken, kann diese Restriktion nicht überzeugen. Diese Ausgangslage ist insbesondere aufgrund der verfassungsrechtlichen Wurzeln des Akteneinsichtsrechts unbefriedigend. Die Reaktion der Rechtsprechung, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung anzunehmen, bzw. deren rechtsmethodische Begründung offenbart sich als inkonsistent. Die Arbeit zeigt, dass vielmehr eine verfassungsrechtlich gebotene Rechtfortbildung in Analogie zu § 78 FGO vorzunehmen ist.
Die Autorin: Karina Grundmann, geboren 1977 in Dresden; 1995-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden; 2001-2003 Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund; 2003-2005 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität Bochum; seit 2005 im höheren Dienst der Zollverwaltung tätig.
Aus dem Inhalt: Status quo zum Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Sonderweg des Besteuerungsverfahrens und Wandel durch das Informationsverwaltungsrecht - Verfassungsrechtliche Analyse des Akteneinsichtsrechts - Gesetzgebungsauftrag versus Rechtsfortbildung - Ausfüllung der auf Verfassungsrecht beruhenden Gesetzeslücke.