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    Neben der Ehescheidung führte das BGB von 1896 als weitere Trennungsmöglichkeiten von Ehen die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe ein. Ab 1938 wurde die Anfechtbarkeit der Ehe durch die Aufhebbarkeit der Ehe ersetzt. Als Spiegelbild der jeweiligen religiösen, moralischen und politischen Anschauungen wird die Entwicklung dieser Rechtsinstitute vom Kaiserreich über die Weimarer Republik bis zur NS-Zeit anhand von über 200 Urteilen des Reichsgerichts dargestellt. Darüber hinaus wird auch die zeitgenössische Literatur analysiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Eheanfechtung wegen Irrtums über persönliche Eigenschaften, der mit Abstand am häufigsten geltend gemachte Anfechtungsgrund. Die Arbeit wird abgerundet durch eine kurze Darstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der aktuellen Gesetzesentwicklung.
Der Autor: Lars Düwel wurde 1972 in Lübz in Mecklenburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel und absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig. Die Promotion erfolgte 2005. Seit Mitte 2005 ist der Autor als Rechtsanwalt in Kiel tätig.
Aus dem Inhalt: Die Entwicklung der Normen über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe von der Entstehung des BGB bis zum Ehegesetz von 1938 - Das Recht der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - § 1333 BGB / § 37 EheG (Irrtum über persönliche Eigenschaften des anderen Ehegatten) - § 1334 BGB / § 38 EheG (arglistige Täuschung) - Überblick über die Entwicklung der Normen ab 1945 - Rechtsprechung des BGH.