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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 14 Punkte, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (FB Allgemeine Innere Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung
1.1 Repräsentative Demokratie und außerparlamentarische Opposition - Gegensatz oder Ergänzung?
Diese Fragestellung ist der Gegenstand dieser Hausarbeit. WelchesVerständnis haben wir heute von politischer Opposition in der parlamentarischen Demokratie? Was kann man aus den Anfängen unddem Verlauf der "Außerparlamentarischen Opposition" der sechzigerund siebziger Jahre im Hinblick auf die Bedeutung einer außerparlamentarischen Opposition lernen? Dazu ist es notwendig, zuBeginn einige Begriffe zu klären bzw. zu definieren.Demokratie wird schlagwortartig meist mit "Volksherrschaft" oderVolkssouveränität" umschrieben. Das Volk, also jeder Bürger, istInhaber und Träger der Staatsgewalt. Alle Staatsgewalt geht vomVolke aus (Art. 20 II S.1 GG). Der Grundgedanke liegt darin, daßdas Volk als "Urquell" aller staatlichen Macht und so alle Staatsbürger als gleichberechtigt angesehen werden1. Demokratie istdemnach ihrem Wesen nach gleichberechtigte Teilnahme "aller anallem".Eine Demokratie kann unmittelbar oder mittelbar sein. Das Grundgesetzhat sich im Artikel 20 II S.2 (inWahlen und Abstimmungen)für die mittelbare (repräsentative) und hier für die parlamentarischeDemokratie entschieden. Kennzeichnend für diese ist, daß das Parlament stellvertretend für das Volk (die Volksvertretung) Einflußauf Bildung und Tätigkeit der Regierung hat (parlamentarischesPrinzip)2. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler gemäß Art.63 IGG mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. Anschließend bildetdieser die Regierung. Die anderen in den Bundestag gewählten Parteienbilden die parlamentarische Opposition (Oppositionsfraktionen).[...]