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Starting from the ius commune of the nineteenth century, Marc Häuser examines the dogmatic foundations of the debtor's duty to overcome accidental impediments to performance in the German Civil Code (BGB) as well as the influence of the assumption of risk assessments on the existence and scope of this duty.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-UniversitÃ-t GieÃen und der University of Nottingham; 2014 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl fÃ-r BÃ-rgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Justus-Liebig-UniversitÃ-t GieÃen; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main; 2023 Zweites juristisches Staatsexamen; 2024 Promotion.
Erster Teil: Begriff und Dogmatik der Gefahrtragung
A. Gefahrtragung und Unmöglichkeit im 19. Jahrhundert
B. Gefahrtragung und Unmöglichkeit im Gesetzgebungsprozess des BGB1900
C. Die Abkehr vom Gefahrtragungs- und Unmöglichkeitssystem des BGB1900
D. Zusammenfassung
Zweiter Teil: Die Dogmatik der Überwindungspflicht des Schuldners
A. Der Leistungsbegriff des BGB
B. Die zur Leistungsbewirkung geschuldeten Anstrengungen
C. Zusammenfassung
Dritter Teil: Die Wertungsgrundlagen der Überwindungspflicht
A. Die Wertungsgrundlagen der Überwindungspflicht bei Verschaffungshindernissen
B. Die Wertungsgrundlagen der Überwindungspflicht bei Qualitätshindernissen
Fazit: Vier Thesen zur Gefahrtragungsdogmatik des geltenden Rechts
A: Der Gefahrbegriff des BGB entspricht dem Wächter'schen Gefahrbegriff
B. Die Leistungspflicht ist von der leistungsbezogenen Überwindungspflicht zu unterscheiden
C. Der Umfang der leistungsbezogenen Überwindungspflicht richtet sich nach §§ 242, 275 II BGB
D. Wertungsgesichtspunkte für das Bestehen der Überwindungspflichten