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Durch das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sich die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare erheblich verbessert. Nahezu ungeregelt ist der Bereich des Kindschaftsrechts geblieben. Obwohl auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vielfach Kinder aufwachsen, sind Stiefkindadoption, gemeinschaftliche Adoption und gemeinsames Sorgerecht nach wie vor ausgeschlossen. Diese Arbeit versucht, sich dem Thema der homosexuellen Elternschaft vorurteilsfrei zu nähern und die Frage zu klären, inwieweit ein gesetzlicher Regelungsbedarf gegeben ist. Ausgehend von der bestehenden Rechtslage nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes wird untersucht, ob die vorhandenen Absicherungsmöglichkeiten zum Schutze der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsenden Kinder ausreichend sind. Dabei orientiert sich die Arbeit neben verfassungsrechtlichen und rechtsvergleichenden Überlegungen vor allem an dem Aspekt des Kindeswohls.
Die Autorin: Mareike Dittberner wurde 1975 in Essen geboren. Von 1994 bis 1999 studierte sie Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Münster. Seit 2002 ist die Autorin Referendarin beim Kammergericht Berlin. Die Promotion schloss sie 2003 an der Universität Münster ab.
Aus dem Inhalt: Historischer Überblick - Demographische Daten - Mögliche Konstellationen homosexueller Elternschaft - Reproduktionstechnische Verfahren - Rechtsvergleichende Umschau - Verfassungsrechtliche Problematik - Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes - Kleines Sorgerecht - Kindeswohl - Forschungsergebnisse psychologischer Studien - Schutzanspruch aus Grundrechten - Lebenspartnerschaftliche Stiefkinder - Quasi-gemeinschaftliche Kinder von Lebenspartnern - Abweichungen vom Abstammungsprinzip - Gesetzliche Verwandtschaft - Rechtsinstitut der sozialen Elternschaft.