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Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 führte zu einer weltweiten Pandemie und einem Gesundheitsnotstand. Nach wie vor fehlt es an einer allgemeinen Pandemiegesetzgebung im deutschen Recht. Anhand zuvor herausgearbeiteter Maßstäbe werden die COVID-19-Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft und ausgehend davon konkrete Normierungsvorschläge für einen gesetzgeberischen Rahmen auf verfassungs- und einfachrechtlicher Ebene unterbreitet.
Marina Preiß studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2020 war sie bis Ende 2021 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im BMBF-Projekt 'LegEmerge' am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht von Professor Dr. Hans-Georg Dederer an der Universität Passau tätig. Anschließend arbeitete sie bis Februar 2024 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien von Professor Dr. Tristan Barczak an der Universität Passau. Seit Oktober 2023 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des OLG München.