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Das Buch untersucht den Erwerb streitbefangener Gegenstände durch einen redlichen Dritten. Hierzu trifft § 325 Abs. 2 ZPO eine Grundaussage, wobei jedoch sein Anwendungsbereich und der Anknüpfungspunkt vorausgesetzter Redlichkeit unklar bleiben. Bei der Auslegung der Norm legt der Autor den Fokus insbesondere auf ihre Entstehungsgeschichte, welche die historische Praxis einiger in Deutschland geltender Partikularrechte einschließt (gemeines, preußisches, französisches und badisches Recht). Ebenso geht der Autor auf die Entwürfe der Reichszivilprozessordnung ein. Er zeigt auf, dass die Norm bei einem Erwerb vom Berechtigten keine Anwendung findet und ferner die Kenntnis des Erwerbers von der Rechtshängigkeit nicht entscheidend ist.
Mark A. Lye hat das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Zivilverfahrensrecht an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg abgeschlossen. Im Anschluss promovierte er im Bereich des Zivilverfahrensrechts.
Veräußerung streitbefangener Gegenstände im gemeinen, preußischen, französischen und badischen Recht - Entstehung des § 325 Abs. 2 ZPO - Anwendung der Reichszivilprozessordnung (§§ 236, 238) - Anwendung neuer Erkenntnisse auf denkbare Fallkonstellationen