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Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern stellen heute das bedeutendste Mittel kollektivrechtlicher Gestaltung der Arbeitsverhältnisse dar und bilden die Hauptform der Interessenregelung zwischen den Arbeitsmarktparteien. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der wechselhaften Geschichte des Kollektivvertragsgedankens in Deutschland und beleuchtet sie aus rechtshistorischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Darstellung der Rechtsentwicklung ab 1900, da zumindest auf der Ebene des Zivilrechts erst ab diesem Zeitpunkt eine juristische Auseinandersetzung mit den Rechtsproblemen begann. Besondere Berücksichtigung fand der Rechtszustand der Weimarer Zeit, da sich in vielen Bereichen Parallelen und Entwicklungstendenzen zum heutigen Tarifrecht aufzeigen lassen.
Der Autor: Martin Dreschers wurde 1962 in Aachen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Freiburg. Seit dem 2. juristischen Staatsexamen im Frühjahr 1994 in Düsseldorf arbeitet er als Rechtsanwalt in Aachen; Promotion 1994.
Aus dem Inhalt: Die Vorläufer des modernen Tarifvertrags - Die Situation nach dem Inkrafttreten des BGB - Die Entwicklung des Tarifrechts in der Weimarer Republik - Die Zeit nach 1945 - Die Regelung des Rechts des Tarifvertrags im einzelnen.