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                        Die Autorin analysiert Unterschiede und Parallelen zwischen grob unverständigen und irrealen Versuchs- bzw. Rücktrittshandlungen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Ungleichbehandlung solcher Irrtümer sachwidrig ist und das geltende Recht keine befriedigende Lösung bietet. Deshalb unterbreitet die Autorin einen eigenen Vorschlag einer Gesetzesänderung, in dem sie sich für eine Entkriminalisierung beim Versuch ausspricht. In der gegenteiligen Rücktrittssituation führt die Gesetzesauslegung zur Versagung einer Strafbefreiung bei beiden Irrtumsarten. Auf diese Weise entwickelt sie ein stimmiges Konzept bei der Strafbegründung und Strafaufhebung, welches zudem mit Blick auf eine künftige Europäisierung des Strafrechts mit einem europäischen Gesamtkonzept kompatibel ist.
Martina Oberhofer studierte Rechtswissenschaft an der LMU München und war dort am Lehrstuhl für Strafrecht tätig. Sie wurde an der juristischen Fakultät der LMU München promoviert.
Inhalt: Grob unverständiger Versuch - Grund der Besserstellung - Nomologische und ontologische Irrtümer - Qualitative und quantitative Irrtümer - Abergläubischer oder irrealer Versuch - Dogmatische Ansätze zur Begründung der Straflosigkeit - Gründe für Ungleichbehandlung von Aberglauben und Unverstand - Unverstand und Unrecht - Aberglaube und Gesellschaft - Aberglaube und Unverstand in der Rücktrittssituation und im Rechtsvergleich.