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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 15, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden (Fachbereich Polizei), Veranstaltung: VFH, Politik Hauptstudium 1, Sprache: Deutsch, Abstract: In den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden politische Bestrebungender damals amtierenden Regierungen einzelner europäischer Staaten, darunterauch der Bundesregierung, deutlich, die eine immer engere Union der VölkerEuropas zum Ziel hatten.In Folge dessen kam es im Februar 1992 zur Unterzeichnung des Vertrages zurGründung der Europäischen Union (EU).Spätestens seit diesem Zeitpunkt gilt nicht mehr die Maxime von nationalenEinzelleistungen, sondern internationale Zusammenarbeit wurde und istwesentlicher Bestandteil der politischen Zielsetzungen.Anhand dieser Arbeit soll der Weg bis hin zu dieser europäischensupranationalen Organisation aufgezeigt werden und deren praktischeBedeutung für den Bereich der Polizei analysiert werden.Die dabei wesentlichen Verträge von Maastricht und Amsterdam sollen denRahmen der Abhandlung bilden.Ziel des Verfassers ist eine Hervorhebung der Leistungen bez. der Schaffungdieser Staatengemeinschaft.Vorangestellt muss zugleich erkannt werden, dass eine vollkommeneWürdigung in Form dieser Hausarbeit aufgrund der enormen Komplexität nichterfolgen kann.Jedoch soll eine Abwägung der Zweckmäßigkeit bisher formal vorhandenerVereinbarungen herausgearbeitet, deren praktisch erlangte Bedeutung dargestelltsowie ein Ausblick auf ggf. zu ratifizierende Normen, aufgrund der sich imLaufe der Jahre veränderten Struktur in den einzelnen Ländern sowie in derStaatengemeinschaft an sich, gegeben werden.Der wesentliche Teil der Arbeit soll in der Herausstellung der Auswirkungen derbeiden Vertragswerke in Bezug auf die internationale polizeilicheZusammenarbeit liegen.Die zentrale Frage richtet sich hierbei darauf, inwiefern die bisher bestehendenStrukturen für eine wirksame Strafverfolgung im internationalen Sektor geeignetsind.